3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 29. September 2023 beantragte der Beschuldigte, er sei von Schuld und Strafe freizusprechen. 3.2. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 19. Oktober 2023 wurde mit dem Einverständnis der Parteien das schriftliche Verfahren angeordnet. 3.3. Am 27. November 2023 erstattete der Beschuldigte die Berufungsbegründung. 3.4. Mit Berufungsantwort vom 19. Dezember 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft die Abweisung der Berufung. 3.5. Mit Eingabe vom 19. Januar 2024 nahm der Beschuldigte zur Berufungsantwort Stellung. Das Obergericht zieht in Erwägung: