2. Der Präsident des Bezirksgerichts Lenzburg sprach den Beschuldigten auf Einsprache hin mit Urteil vom 28. August 2023 vom Vorwurf der Vornahme einer Verrichtung, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert, frei und verurteilte diesen wegen (1.) grober Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtbeachten des Lichtsignals, Nichtfortsetzen der Fahrt in Pfeilrichtung, Unterlassen der Richtungsanzeige, (2.) Verletzung der Verkehrsregeln zufolge mangelnder Aufmerksamkeit und (3.) Nichtgenügens der Meldepflicht bei entstandenem Sachschaden zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à Fr. 200.00, Probezeit 3 Jahre, und einer Busse von Fr. 5'500.00, ersatzweise 28 Tage Freiheitsstrafe.