Richtung 'Jumbo', fortsetzte und dabei beim Befahren der Kreuzung nach links das Vortrittsrecht des Gegenverkehrs missachtete. Durch diese Fahrweise schuf der Beschuldigte eine konkrete Unfallgefahr für sich und die anderen Verkehrsteilnehmer, da die ihm entgegenkommenden und vortrittsberechtigten Fahrzeuge stark abbremsen mussten, um eine Kollision mit dem Personenwagen des Beschuldigten zu verhindern.