1. Mit Strafbefehl vom 20. Juli 2022 verurteilte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau den Beschuldigten wegen (1.) grober Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtbeachten eines Lichtsignals, Nichtfortsetzen der Fahrt in Pfeilrichtung und Unterlassen der Richtungsanzeige, (2.) Verletzung der Verkehrsregeln durch Vornahme einer Verrichtung, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert, und mangelnder Aufmerksamkeit sowie (3.) Nichtgenügen der Meldepflicht bei entstandenem Sachschaden zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu Fr. 610.00, Probezeit 3 Jahre, und einer Busse von Fr. 10'000.00, Ersatzfreiheitsstrafe 17 Tage.