Entgegen der Vorbringen des amtlichen Verteidigers sind sämtliche bis zum 31. Dezember 2023 erbrachten Leistungen mit Fr. 200.00 sowie einem Mehrwertsteuersatz von 7.7 % und sämtliche ab dem 1. Januar 2024 erbrachten Leistungen mit Fr. 220.00 sowie einem Mehrwertsteuersatz von 8.1 % zu entschädigen (zur Anwendbarkeit des per 1. Januar 2024 revidierten Anwaltstarifs: siehe als Leitentscheid publiziertes Urteil des Obergerichts SST.2023.55 vom 26. Januar 2024 E. 4.2). Sodann ist die Kostennote an die effektive Dauer der Berufungsverhandlung von 2.25 Stunden inkl. Weg und, aufgrund des bestätigten Freispruchs, einer sehr kurzen Nachbesprechung anzupassen.