Unter diesen Umständen hat ein Freispruch «in dubio pro reo» zu erfolgen und die Berufung der Staatsanwaltschaft erweist sich als unbegründet. Entsprechend erübrigen sich weitere Beweiserhebungen, was auch für den Antrag des Beschuldigten, es sei ein aussagepsychologisches Gutachten zur Aussagetüchtigkeit von B._____ und zur Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen zu erstellen, gilt. 3. 3.1. Die Berufung der Staatsanwaltschaft ist abzuweisen. Bei diesem Ausgang des Verfahrens sind die obergerichtlichen Verfahrenskosten vollständig auf die Staatskasse zu nehmen (Art. 428 Abs. 1 StPO).