Die Beziehung zwischen C._____ und B._____ wird von einem Bekannten so beschrieben, dass sie nicht ohne aber auch nicht miteinander können (UA act. 200). Das zeigt sich auch darin, dass B._____ anlässlich ihrer Befragung vom 24. Juli 2021 erklärte, dass sie wieder mit C._____ zusammen sei (UA act. 81). Vor diesem Hintergrund ist auch nicht auszuschliessen, dass B._____ gegenüber C._____, welcher vermutete, dass es zwischen B._____ und dem Beschuldigten zu Geschlechtsverkehr gekommen ist, angegeben hat, dass dies gegen ihren Willen geschehen ist, um den ohnehin mit Eifersucht zu kämpfenden C._____ zu beschwichtigen und ihn auch wieder zurückzugewinnen.