gekommen sei (UA act. 27 und 81). Der Vorfall in der Silvesternacht 2020/2021 habe schliesslich zu einer weiteren Trennung geführt, da C._____ bereits am Morgen danach vermutet habe, dass es zwischen B._____ und dem Beschuldigten zu Geschlechtsverkehr gekommen sei (UA act. 28, 34, 45, 81, 90 f.; GA act. 18/16). C._____ habe den Beschuldigten solange befragt, bis dieser schliesslich zugegeben habe, dass sie Geschlechtsverkehr gehabt hätten, woraufhin C._____ ihr gesagt habe, dass der Beschuldigte es zugegeben habe und sie es nun auch zugeben könne (GA act.