__ persönlich aufgrund ihrer bisherigen negativen Erfahrungen in Bezug auf Missbrauch kein derart gravierendes und einschneidendes Ereignis gewesen ist, das weitergehende Massnahmen wie eine Anzeige ihrerseits erfordert hätte. Sie erklärte auch, dass es ihr Bewältigungsmuster sei, die schlimmen Dinge, die ihr widerfahren seien, zu verdrängen (UA act. 108). Vor diesem Hintergrund ist auch nachvollziehbar, weshalb nicht sie selbst sondern ihr Freund C._____ die Anzeige gemacht hat.