C._____. Denn dieser hat am 7. April 2021 via Notruf der Polizei mitgeteilt, dass seine Ex-Freundin in der Silvesternacht vom Beschuldigten vergewaltigt worden sei. B._____ wisse nicht, dass er die Polizei verständigt habe (UA act. 12). Anlässlich seiner Einvernahmen erklärte er beide Male, dass B._____ ihm lediglich erzählt habe, dass sie gar nichts mitbekommen habe, da sie fest geschlafen hätte bzw. nichts mehr wisse. Es sei bei ihr alles nass gewesen unten (UA act. 35 und 50). Entsprechend bestehen seitens B._____ zwei verschiedene Schilderungen, wie und wann sie den gegen ihren Willen an ihr vorgenommenen Geschlechtsverkehr wahrgenommen haben will.