das Oberteil, umständlich auszieht und dabei das «Risiko» eingeht, dass das potentielle Opfer erwachen könnte. Gesprochen hätten sie nur, als er sie gefragt habe, ob sie lieber Kondome oder Gleitcreme wolle, wobei B._____ keine Kondome gewollt habe (UA act. 123 und 136). Den Akt selber beschreibt der Beschuldigte zwar nur sehr allgemein: B._____ habe beim Sex auch mitgemacht, ihn festgehalten und umschlungen (UA act. 122 und 136), sie hätten verschiedene Stellungen praktiziert, Missionarsstellung und umgekehrte Reiterstellung (UA act. 123) bzw. mindestens drei verschiedene Stellungen (UA act.