__ gelegt. Im Verlaufe des frühen Morgens des 1. Januar 2021, ca. zwischen 5:00 und 6:00 Uhr habe der Beschuldigte der immer noch schlafenden B._____ die Hose und Unterhose runtergezogen und sei danach ohne Kondom mit seinem Penis in die Vagina der weiterhin schlafenden B._____ eingedrungen und habe den Geschlechtsverkehr vollzogen. Schliesslich sei B._____ erwacht und habe nach dem Überwinden ihres anfänglich schläfrigen und benommenen Zustands festgestellt, dass sich der Beschuldigte mit seinem Penis in ihrer Vagina befunden habe und soeben zum Samenerguss gekommen sei. Danach habe B._____ den Beschuldigten von sich runtergestossen.