2. 2.1. Mit Berufungserklärung vom 3. Oktober 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach, der Beschuldigte sei wegen Schändung schuldig zu sprechen und er sei dafür zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren mit einem unbedingt vollziehbaren Anteil von 18 Monaten und einem bedingt vollziehbaren Anteil von 18 Monaten, Probezeit 3 Jahren, zu verurteilen. 2.2. Die Staatsanwaltschaft reichte am 27. Oktober 2023 vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Begründung ein.