Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach erhob am 6. Februar 2023 Anklage gegen den Beschuldigten wegen Schändung sowie mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. 1.2. Das Bezirksgericht Zurzach sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 3. Mai 2023 vollumfänglich frei.