4.2. Mit Verfügung vom 12. Oktober 2023 wurde dem Beschuldigten die Eingabe der Staatsanwaltschaft vom 9. Oktober 2023 betreffend Verzicht auf die Erklärung einer Anschlussberufung sowie Einverständnis zur Durchführung eines schriftlichen Verfahrens zur Kenntnisnahme am 16. Oktober 2023 zugestellt.