2. Der Präsident des Bezirksgerichts Aarau hat den Beschuldigten mit Urteil vom 19. Juni 2023 wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand durch Übermüdung sowie Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs schuldig gesprochen und ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen sowie einer Busse von Fr. 1'000.00 verurteilt. 3. Mit Berufungserklärung vom 30. September 2023 hat der Beschuldigte einen Freispruch vom Vorwurf des (vorsätzlichen) Fahrens in fahrunfähigem Zustand durch Übermüdung beantragt.