Gegenstand Fahren in fahrunfähigem Zustand durch Übermüdung; Verletzung der Verkehrsregeln durch das Nichtbeherrschen des Fahrzeugs -2- Das Obergericht entnimmt den Akten und zieht in Erwägung: 1. Die Staatsanwaltschaft hat am 19. April 2023 den Strafbefehl vom 23. März 2023 wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand durch Übermüdung sowie Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs als Anklage gegen den Beschuldigten überwiesen.