5.6.3. Anlässlich der delegierten Einvernahme vom 17. Juni 2020 führte der Beschuldigte aus, die Hebebühne bei der letzten Umplatzierung "genau gleich wie bei den anderen beiden Malen" gemäss Bedienungsanleitung eingestellt zu haben. Er habe die Handbremse angezogen, sei ausgestiegen und habe die vier Füsse nach unten auf die Abstützplatten gesenkt, weil die Füsse nicht direkt auf den Boden gestellt werden dürften. Ferner habe er die Hebebühne "schön nach Wasserwaage" eingestellt, wobei "der Platz dort 2 bis 4 Grad schräg" gewesen sei. Daher seien auch die vorderen Füsse kürzer als die hinteren Füsse gewesen.