5.6.2. Gemäss Gutachten vom 31. Mai 2022 hatte der vordere linke Stützfuss der Hebebühne bei einer Ausfahrdistanz von 17.8 cm in der Ausgangsposition (d.h. vor dem Abrutschen) keinen Bodenkontakt. Der vordere rechte Stützfuss war ca. 30 cm ausgefahren und hatte nur in Verbindung mit der Abstützplatte leichten Bodenkontakt. Eine Entlastung der vorderen Achse der Hebebühne konnte mit diesen Stützeinstellungen also nicht erreicht werden (UA act.