161 ff.), welche einzelne Verfahrensschritte enthält, die es zur Stabilisierung der Hebebühne bedarf. So sind vor Inbetriebnahme unter anderem die Stabilisatoren (d.h. die Stützfüsse) schrittweise zu senken, bis sich die Räder des Hebebühnenfahrzeugs vom Boden lösen, wobei gleichzeitig die Nivellierung auf der Wasserwaage mithilfe einer Kontrollleuchte zu prüfen ist (UA act. 31 Ziff. 6.3, act. 212). Die zulässige Arbeitsneigung der Hebebühne darf dabei gemäss Bedienungsanleitung in Längs- und Querrichtung maximal zwischen 1.5 Grad und +/- 0.5 Grad betragen.