5.2. 5.2.1. Gemäss Art. 125 Abs. 1 StGB wird auf Antrag bestraft, wer fahrlässig einen Menschen am Körper oder an der Gesundheit schädigt. Der Privatkläger reichte mit Schreiben vom 26. August 2019 "Strafanzeige" und damit sinngemäss auch einen Strafantrag gegen den Beschuldigten wegen fahrlässiger Körperverletzung ein (UA act. 83 ff.). - 14 -