Fassade der Liegenschaft des Beschuldigten – mehrmals vom Beschuldigten umplatziert werden musste. Nachdem die Hebebühne für eine letzte Umplatzierung neu aufgestellt werden musste, stieg der Privatkläger erneut in den Arbeitskorb der Hebebühne, um seine Malerarbeiten fortzuführen. Dabei setzte sich das Hebebühnenfahrzeug selbständig bergabwärts in Richtung Hauptstrasse in Bewegung. In der Folge sprang der Privatkläger aus dem Korb der Hebebühne auf die Strasse, wobei er sich bei der Landung einen Trümmerbruch des Fersenbeins zuzog.