In Kombination mit den von der Polizei gemachten (drei) Steigungsmessungen an unterschiedlichen Strassenabschnitten ist davon auszugehen, dass die Rekonstruktion des Unfalls durch die Gutachter am alternativen Standort anhand der vorliegenden Angaben einfach validierbar und damit auch eine relativ genaue Rekonstruktion des Unfalles möglich war. Auch wenn die Steigung am Rekonstruktionsort im Vergleich zum Unfallort stellenweise etwas abwich (gemäss Ergänzungsgutachten vom 23. Juni 2022 ein paar Zehntelgrade; UA act. 57), ist damit nicht von einer wesentlichen Abweichung der Gegebenheiten auszugehen.