3.9. Mit Eingabe vom 13. Februar 2024 teilte der ursprüngliche Rechtsvertreter des Privatklägers, Rechtsanwalt Werner Marti, seine Mandatsniederlegung mit. 3.10. Mit Eingabe vom 14. Februar 2024 wies die Rechtsvertreterin des Privatklägers, Rechtsanwältin Stefanie Maag, auf das neue Vertretungsverhältnis hin und stellte gleichzeitig ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung. 3.11. Mit Verfügung der Verfahrensleitung vom 27. Februar 2024 wurde dem Privatkläger für das Berufungsverfahren die unentgeltliche Rechtspflege betreffend die Befreiung von den obergerichtlichen Verfahrenskosten gewährt. Das Obergericht zieht in Erwägung: