3.6. Mit begründeter Berufungsantwort vom 20. Dezember 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm die kostenfällige Abweisung der Berufung. 3.7. Der Privatkläger beantragte mit Berufungsantwort vom 27. Dezember 2023 die Abweisung der Berufung, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschuldigten, eventualiter zu Lasten der Staatskasse. 3.8. Mit Eingabe vom 5. Januar 2024 reichte der Beschuldigte eine Stellungnahme zu der von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm und des Privatklägers eingereichten Berufungsantwort ein.