2. Die Zivilansprüche der Privatklägerschaft seien abzuweisen. -6- 3. Eventualiter sei das Urteil der Vorinstanz vom 3. Mai 2023 vollumfänglich aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen. 4. Es sei ein Unfallrekonstruktionsgutachten am Unfallort durchzuführen. 5. Es seien die gesamten Verfahrenskosten auf die Staatskasse zu nehmen und es sei dem Beschuldigten eine angemessene Entschädigung (zzgl. 7.7 % MwSt.) zuzusprechen." 3.2. Mit Eingabe vom 16. Oktober 2023 teilte der Privatkläger mit, am Berufungsverfahren teilzunehmen.