7. Die Übersetzungskosten von Fr. 305.00 werden auf die Staatskasse genommen. 8. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber." 2.5. Mit Eingabe vom 31. Mai 2023 meldete der Beschuldigte Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm in der Folge am 7. September 2023 zugestellt. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 27. September 2023 stellte der Beschuldigte folgende Anträge: "1. Es sei das Urteil der Vorinstanz vom 3. Mai 2023 vollumfänglich aufzuheben und der Beschuldigte sei vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nach Art. 125 Abs. 1 StGB freizusprechen.