6. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.00 b) der Anklagegebühr von Fr. 1'000.00 c) den Kosten für die Beweisführung von Fr. 9'642.65 d) den anderen Auslagen von Fr. 83.35 Total Fr. 11'726.00 Die Gebühren (lit. a) und die Kosten gemäss lit. b) – d) im Gesamtbetrag von Fr. 11'726.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.