3.2. Wird die Busse schuldhaft nicht bezahlt, so wird eine Ersatzfreiheitsstrafe von 18 Tagen vollzogen. 4. Es wird festgestellt, dass der Beschuldigte gegenüber dem Zivil- und Strafkläger aus dem Unfallereignis vom 26. Juni 2019 dem Grundsatze nach schadenersatzpflichtig ist. Zur genauen Feststellung des Umfanges des Schadenersatzanspruches wird der Zivil- und Strafkläger auf den Weg des Zivilprozesses verwiesen. 5. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Zivil- und Strafkläger seine richterlich genehmigten Parteikosten von Fr. 11'470.25 (inkl. MwSt.) zu bezahlen.