2. 2.1. Am 3. Mai 2023 fand die Hauptverhandlung vor der Präsidentin des Bezirksgerichts Kulm mit Befragung des Privatklägers und des Beschuldigten statt. 2.2. Der Privatkläger stellte anlässlich der Hauptverhandlung folgende Anträge: "1. Es sei der Beschuldigte der fahrlässigen Körperverletzung im Sinne von Art. 125 Abs. 1 StGB schuldig zu sprechen. 2. Er sei gemäss Strafbefehl vom 28. September 2022 zu bestrafen. Der Tagessatz sei anzupassen.