Art. 125 Abs. 1 StGB Der Beschuldigte wird verurteilt zu: 1. Einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je CHF 80.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren. 2. Einer Busse von CHF 1'500.00. Bei schuldhafter Nichtbezahlung tritt an Stelle der Busse eine Ersatzfreiheitsstrafe von 19 Tagen. 3. Den Kosten -3- - Strafbefehlsgebühr CHF 1'000.00 - Auslagen CHF 9'630.65 Rechnungsbetrag CHF 12'130.65