Der Beschuldigte stellte trotz vorangehender Beanstandungen des Veterinärdienstes des Kantons Aargau nicht sicher, dass den von ihm gehaltenen Mastschweinen durchwegs hinreichende Beschäftigungsmöglichkeiten zu Verfügung standen, obwohl ihm dies ohne grossen Aufwand möglich gewesen wäre. Er wechselte die beanstandeten Hölzer nicht umgehend aus, sondern blieb bei der von ihm als geeignet betrachteten Holzart und dem bisherigen Auswechslungsintervall, bis schliesslich am 3. September 2021 erneut zu hartes und damit zur Beschäftigung der Schweine ungeeignetes Holz festgestellt wurde.