Das von ihm am 26. März 2020 verwendete Holz wurde als hart und damit ungeeignet bezeichnet, weshalb der Beschuldigte verpflichtet wurde, dieses umgehend auszuwechseln. Wie erwähnt, ersetzte der Beschuldigte das beanstandete Holz jedoch entgegen der wiederholten Anordnungen des kantonalen Veterinärdienstes nicht umgehend, sondern wartete hierfür die von ihm als angemessen angesehene Zeitdauer ab. Er blieb weiterhin bei der von ihm stets verwendeten Holzart und verkürzte das Auswechslungsintervall nicht. Am 3. September 2021 wurde schliesslich erneut zu hartes Holz festgestellt.