4.6.4. Wie dargelegt, wurde der Beschuldigte mit (in Rechtskraft erwachsener) Verfügung vom 27. April 2020 verpflichtet, ab sofort allen gehaltenen Mastschweinen geeignetes Beschäftigungsmaterial anzubieten (UA act. 46). Aus der Verfügung geht deutlich hervor, dass hierfür nur weiches Holz geeignet sei. Das von ihm am 26. März 2020 verwendete Holz wurde als hart und damit ungeeignet bezeichnet, weshalb der Beschuldigte verpflichtet wurde, dieses umgehend auszuwechseln.