Dennoch ersetzte er das Holz nicht umgehend und hielt nach eigenen Angaben durchwegs an dem von ihm als korrekt erachteten System fest. Insbesondere verwendete er weiterhin dasselbe Holz und veränderte auch die Zeitdauer, nach welcher er dieses jeweils auswechselte, nicht (vgl. Protokoll HV GA act. 33, Berufung S. 7). Dieses Verhalten kann nicht anders gewertet werden, als dass der Beschuldigte in Kauf nahm, dass das von ihm verwendete Holz (sollte es - 15 -