13 der Verordnung über den mehrjährigen nationalen Kontrollplan für die Lebensmittelkette und Gebrauchsgegenstände vom 27. Mai 2020). Dem Beschuldigten wurden die Beanstandungen und getroffenen Anordnungen mit Schreiben vom 10. September 2021 unter Beilage des Kontrollrapports dargelegt und es wurde ihm Gelegenheit gegeben, dazu Stellung zu nehmen (UA act. 36 f.), was er mit "Einsprache" vom 10. September 2021 auch wahrnahm (UA act. 34 f.). Es liegt damit keine Verletzung des rechtlichen Gehörs vor. - 14 -