des Kontrollrapports) über die Kontrolle und die Beanstandungen informiert. Es wurde ihm mitgeteilt, dass die aufgehängten harten Holzstücke die Anforderungen an die Beschäftigung bei Schweinen nicht erfüllen würden und es wurde ihm nachträglich Gelegenheit zur Stellungnahme gewährt (Fachbericht Kantonspolizei, UA act. 21 ff.; Kontrollrapport vom 3. September 2021 act. 38; Schreiben des Veterinärdienstes vom 10. September 2021 UA act. 36 ff.; Zeugeneinvernahme C._____ vom 10. Oktober 2022 UA act. 62 f.; Zeugeneinvernahme von D._____ vom 10. November 2022, UA act. 71; Amtsgeheimnisentbindungen UA act. 65 und 73). Der Beschuldigte nahm mit Eingabe vom 24. September 2021 gegenüber dem