292 StGB u.a. erneut aufgefordert wurde, ab sofort allen gehaltenen Mastschweinen geeignetes Beschäftigungsmaterial anzubieten (UA act. 42 ff.). Der Beschuldigte erhob mit Eingabe vom 27. Mai 2020 Beschwerde gegen diese Verfügung (GA act. 59 ff.), welche mit Entscheid des Departements Gesundheit und Soziales vom 9. September 2020 abgewiesen wurde (GA act. 64 ff.). Die Verfügung ist in Rechtskraft erwachsen (Protokoll HV GA act. 33).