Der Veterinärdienst des Kantons Aargau (Departement Gesundheit und Soziales, Amt für Verbraucherschutz) führte am 26. März 2020 im Betrieb des Beschuldigten durch die beiden Mitarbeiter C._____ und D._____ eine Kontrolle durch. Es wurden diverse Mängel protokolliert. U.a. wurde festgestellt, dass die locker aufgehängten harten Holzstücke ungeeignet seien und festgehalten, dass sofort für eine geeignete bearbeitbare Beschäftigung für die über 200 Schweine zu sorgen sei (GA Kontrollrapport act.