Im Übrigen treffe nicht zu, dass mehrfach Hartholz bemängelt worden sei. Die Hartholzkritik sei "ein Kind von C._____" und sei vor März 2020 durch D._____ nie beanstandet worden. Er habe sein korrektes "Holzsystem" mit regelmässigem Wechsel der Hölzer im Intervall von drei bis vier Monaten beibehalten, da er den objektiven Tatbestand immer mit umfangreicher Begründung bestritten habe und sich gegen die falschen Anschuldigungen gewehrt habe. Er sehe sich nicht im Fehler, die Kritik sei nicht berechtigt. Er habe entsprechend anlässlich der Hauptverhandlung die Frage verneint, etwas geändert zu haben, da er sich korrekt verhalten habe.