Die Vorinstanz hätte aufgrund der "Kontrollart", aufgrund welcher die beiden Kontrollpersonen bei der ganzen Branche in Verruf seien, der Feststellung des Forstwarts sowie der Beurteilung von Hart- und Weichholz erhebliche Zweifel anbringen müssen. Auch der erwähnte Widerspruch zwischen den Angaben von C._____ und E._____ hätte hinterfragt werden müssen.