Nach eigenen Angaben habe er im Nachgang an die Verfügung vom 27. April 2020 keinerlei Massnahmen getroffen und die Abläufe (mit regelmässigem Auswechseln der Holzstücke) beibehalten. Der Umstand, dass er die Auffassung des Veterinäramts betreffend Beschaffenheit und Eignung des Beschäftigungsmaterials nicht teile, ändere nichts daran, dass er von den strengeren Anforderungen des -8-