Der Beschuldigte habe die Vorgaben bestens gekannt und genau gewusst, dass den Schweinen Holzstücke, die nicht zu hart seien oder würden, zur Verfügung zu stellen seien. Er sei bereits mehrfach auf mangelhafte Beschäftigungsmöglichkeiten hingewiesen worden. Der Beschuldigte stelle dies nicht in Abrede, sondern vertrete den Standpunkt, dass es gar nie Anlass zu Beanstandungen gegeben habe. Nach eigenen Angaben habe er im Nachgang an die Verfügung vom 27. April 2020 keinerlei Massnahmen getroffen und die Abläufe (mit regelmässigem Auswechseln der Holzstücke) beibehalten.