3.3. Mit Eingabe vom 28. September 2023 erstattete die Staatsanwaltschaft Zo- fingen-Kulm die Berufungsantwort. Sie verzichtete auf die Stellung eines Nichteintretensantrags und die Erklärung der Anschlussberufung und beantragte die kostenfällige Abweisung der Berufung. -5- 3.4. Mit Eingabe vom 24. Oktober 2023 (Postaufgabe 25. Oktober 2023) erstattete der Beschuldigte eine Stellungnahme und beantragte, auf seine Berufung sei einzutreten. Das Obergericht zieht in Erwägung: