d) Ich beantrage, dass sämtliche Kosten, die für mich seit März 2020 durch Verfügungen, Betreibungen und anderen amtlichen Schritten entstanden sind, durch das Veterinäramt lückenlos zurückbezahlt werden. Dazu wird eine Aufstellung nachgereicht. e) Das Veterinäramt wird verpflichtet, laufende Betreibungen gegen mich oder dergleichen sofort zurückzuziehen. e) (recte f.) Ich beantrage eine Entschädigung für meine Zeitaufwendungen seit März 2020. Dazu wird eine Aufstellung nachgereicht." 2.2. Das Bezirksgericht Kulm erliess am 15. Juni 2023 folgendes Urteil: