und einer Busse von Fr. 2'000.00, ersatzweise 34 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. 5.2. Die ausgestandene Haft von insgesamt 3 Tagen (04.12.2018, 22:19 Uhr - 07.12.2018, 16:00 Uhr) wird dem Beschuldigten auf die Geldstrafe angerechnet. Der nicht verbüsste Teil der Geldstrafe beträgt 177 Tagessätze und beläuft sich auf Fr. 10'620.00.