rechtfertigt sich daher, die Positionen "Konferenz mit Klient" vom 18. Dezember 2023 (2h) sowie "Besprechung mit Klient" vom 28. Februar 2024 (2h) um jeweils 1 Stunde zu kürzen. Zu ergänzen ist die Kostennote um die Dauer der Berufungsverhandlung von 4.33 Stunden zzgl. die Wegzeit von 1 Stunde. Insgesamt ergibt dies einen für erbrachte Leistungen bis zum 31. Dezember 2023 um 1 Stunde reduzierten Aufwand von insgesamt 5.33 Stunden bei einem Stundenansatz von Fr. 220.00 (§ 9 Abs. 2bis AnwT [in der bis 31. Dezember 2023 geltenden Fassung]) und einen für erbrachte Leistungen ab dem 1. Januar 2024 um 2.16 Stunden zu reduzierenden Aufwand - 46 -