8.2.2. Der freigewählte Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt Meister, welcher den Beschuldigten seit dem 17. September 2020 vertritt (vgl. act. 464 ff.), hat gemäss dem Verfahrensausgang (BGE 147 IV 47 E. 4.1) Anspruch auf 1/5 der festgesetzten Parteientschädigung.