6.4.2. Der Beschuldigte hat sich sodann mehrfach der Drohung schuldig gemacht, indem er der Privatklägerin Mitte September 2018 mit der offenen Hand ins Gesicht schlug und anschliessend ein Messer mit einer Klingenlänge von ca. 20 cm behändigte, welches er eine Handbreite vom Bauch der Privatklägerin entfernt hielt und ihr wiederholt sagte, er werde sie nun umbringen (Anklagesachverhalt 2). Weiter drohte er der Privatklägerin am 4. Dezember 2018 mehrfach mit den Worten, dass er sie nun umbringen werde. Während dies zunächst verbal erfolgte, erhob er zur Verdeutlichung seine rechte geschlossene Faust und packte die Privatklägerin am Nacken.