Die Staatsanwaltschaft beantragt, den Beschuldigten zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je Fr. 50.00 (Probezeit 2 Jahre; abzüglich 3 Tage Untersuchungshaft) sowie zu einer Busse von Fr. 2'000.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 40 Tage) zu verurteilen (Anschlussberufung Staatsanwaltschaft vom 28. November 2023). Die Privatklägerin stellt die Bestrafung des Beschuldigten ins Ermessen des Gerichts (Berufungserklärung vom 15. September 2023).